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Dienstgrade der Feuerwehr

Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen werden im Land Brandenburg gemäß der Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr (TVFF) sowie dem Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur einheitlichen Dienstkleidung der ehrenamtlich im Brandschutz Brandenburgs Tätigen und weiterer Funktionsträgerinnen und Funktionsträger vom 14. Februar 2023 gekennzeichnet.

 

Je nach Ausbildungsstand und Dauer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr erhält ein Feuerwehrmitglied einen Dienstgrad verliehen. Seit 2023 gibt es Brandenburg die Neuen Dienstabzeichen. Die Freiwillige Feuerwehren haben eine Übergangsfrist bis 2028 um sich auf die neuen umzustellen

 Die ehrenamtlichen Mitglieder der Feuerwehren in Brandenburg können folgende Dienstgrade haben:

 

(oberen Abzeichen sind die alten und unten die neuen)

Anwärter

Feuerwehrmannanwärter / Feuerwehrfrauanwärterin

 

Voraussetzungen:

Während des Probejahres

Feuerwehrmann

Feuerwehrmann/ Feuerwehrfrau

 

Voraussetzungen:

nach einem Probejahr in der freiwilligen Feuerwehr

 

Zeit in der Jugendfeuerwehr kann angerechnet werden

Oberfeuerwehrmann

Oberfeuerwehrmann/ Oberfeuerwehrfrau

 

Voraussetzungen:

2 Dienstjahre nach dem Probejahr und erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung Teil 2

Hauptfeuerwehrmann

Hauptfeuerwehrmann/ Hauptfeuerwehrfrau

 

Voraussetzungen:

Nach 2 weiteren Dienstjahren

Loeschmeister

Löschmeister/ Löschmeisterin

 

Voraussetzungen:

Nach 2 weiteren Dienstjahren und erfolgreicher Abschluss der Truppführerausbildung

Oberloeschmeister

Oberlöschmeister/ Oberlöschmeisterin

 

nach 2 weiteren Dienstjahren und erfolgreicher Abschluss von Sonderausbildungen

Hauptloeschmeister

Hauptlöschmeister/ Hauptlöschmeisterin

 

Voraussetzungen:

erfolgreicher Abschluss der Gruppenführerausbildung und Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung von sieben Jahren

Erster_hauptloeschmeister

Erster Hauptlöschmeister/ Erste Hauptlöschmeisterin 

 

Voraussetzungen:

nach 2 weiteren Dienstjahren 

Brandmeister

Brandmeister/ Brandmeisterin

 

Voraussetzungen:

Dienststellung Gruppenführer

Oberbrandmeister

Oberbrandmeister/ Oberbrandmeisterin

 

Voraussetzungen:

nach 10 Jahren in der Dienststellung Gruppenführer oder erfolgreicher Abschluss der Zugführerausbildung 

Hauptbrandmeister

Hauptbrandmeister/ Hauptbrandmeisterin

 

Voraussetzungen:

Dienststellung Zugführer 

Erster_hauptbrandmeister

Erster Hauptbrandmeister/ Erste Hauptbrandmeisterin

 

Voraussetzungen:

nach 10 Jahren in der Dienststellung Zugführer oder stellv. Gemeinde-,Stadt- oder Amtswehrführer

Amtsbrandmeister

Gemeinde-/Stadt-/ Amtsbrandmeister oder Amtsbrandmeisterin

Stellv. Kreisbrandmeister/ Kreisbrandmeisterin

 

Voraussetzungen:

Gemeinde-, Stadt- oder Amtswehrführer

Kreisbrandmeister

Kreisbrandmeister/ Kreisbrandmeisterin

Landesbrandmeister

Stellv. Landesbrandmeister/-in

Lbm

Landesbrandmeister/ Landesbrandmeisterin